Top-Lottoannahmestelle in Düsseldorf - Nachfolger gesucht!

Lottoannahmestelle in Düsseldorf

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Kurzbeschreibung

Objekt-ID:
RWI 1178
Objektart:
Lottoannahmestelle
Plz. u. Ort:
Düsseldorf
Gesamtfläche in m²:
ca. 50 qm
Miet-/Kaufobjekt:
Miete
Miete:
vermietet
Ablösesumme:
wird gefordert
Keller:
ja
Toilette:
ja
Energieausweis:
Energieausweistyp:
Verbrauchsausweis
Wesentlicher Energieträger
Gas
Verfügbar ab:
kurzfristig

Kurzbeschreibung

Objekt-ID:
RWI 1178
Objektart:
Lottoannahmestelle
Plz. u. Ort:
Düsseldorf
Gesamtfläche in m²:
ca. 50 qm
Miet-/Kaufobjekt:
Miete
Miete:
vermietet
Ablösesumme:
wird gefordert
Keller:
ja
Toilette:
ja
Energieausweis:
Energieausweistyp:
Verbrauchsausweis
Wesentlicher Energieträger
Gas
Verfügbar ab:
kurzfristig

Objektbeschreibung

Sehr gut laufende Lottoannahmestelle in Düsseldorf abzugeben. Der wöchentliche Lottoumsatz liegt bei €11.000,-. Es werden unter anderem Fahrkarten der Rheinbahn verkauft und das Objekt ist des weiteren eine Hermes Paketannahmestelle. Aktuell ist dieses Geschäft von Uhr 07:00 - Uhr 18:30 geöffnet. Samstags von Uhr 07:00 - Uhr 13:00. Eine Toilette und ein kleiner Keller zur Nutzung als Lagerfläche ist vorhanden.

Ausstattung

Lottotheke, zwei Ausfülltische, kleiner Getränke Kühlschrank, diverse Regale, kleiner Lagerraum. Der Boden ist gefliest. Eine Alarmanlage mit Aufschaltung ist vorhanden.

Lage

Das Objekt liegt in gut frequentierter A-Lage.

Geldwäschegesetz:

Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Geldwäschegesetz:

Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Rhein-Wupper-Immo
Tel.: 0212 - 64 27 320

Tags: Lottoannahmestelle Düsseldorf zu vermieten, Lottoannahmestelle Düsseldorf mieten, Annahmestelle zu verkaufen

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